Mit uns können Sie den Winter genießen, denn wir übernehmen für Sie die Haftung gemäß § 93 StVO.
Nach mit Ihnen vereinbarten, individuellen Intervallen kümmern wir uns um:
- sorgfältige Schnee- und Eisentfernung
- perfekt dosierte Streuung
- umsichtige Tauwetterkontrolle
- saubere Splitkehrung
- selbstverständlich mit Haftung gemäß § 93 StVO
Jederzeit einsatzbereit sind wir zuverlässig und pünktlich vor Ort für einen Winter ohne Sorgen!